Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Zweck
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ergänzend zu den einzelnen Liefervereinbarungen und regeln den Geschäftsverkehr zwischen Ihnen, unserem Kunden und uns, der Petro-Lubricants AG.
Liefervereinbarung
Die einzelnen Liefervereinbarungen können mündlich (persönlich, telefonisch) oder schriftlich (Briefform, Email) abgeschlossen werden.
Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Nicht inbegriffen sind die Mehrwert- und andere Steuern, Abgaben und Gebühren sowie die Kosten für Transport und Versicherung. Ab einem Warenwert von CHF 500.00 netto liefern wir frei Haus. Für kleine Mengen können wir einen Kleinmengenzuschlag erheben, oder einen Mindestrechnungsbetrag (ab Warenwert CHF 100.00) festlegen.
Zahlungsbedingungen
Unser generelles Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Teillieferungen sind im Umfang der einzelnen Lieferungen zu bezahlen. Die Zahlungstermine müssen auch eingehalten werden, wenn die Lieferung, der Transport, die Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme aus Gründen verzögert wird, die wir nicht zu vertreten haben. Zahlungen dürfen wegen Beanstandungen oder nicht akzeptierten Forderungen nicht gekürzt oder zurückgehalten werden. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir ohne weitere Mahnung die aktuellen Bankzinsen und allenfalls weitere entstandene Kosten. Nicht berechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Lieferfristen
Die Lieferfristen vereinbaren wir in der konkreten Liefervereinbarung (Auftragsbestätigung). Wir haben Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Lieferfrist, wenn höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die termingerechte Lieferung verzögert. Die Lieferfrist kann ebenso verzögert werden, wenn Sie mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug sind. Eine Lieferverzögerung berechtigt Sie nicht zu Schadenersatz oder einer Konventionalstrafe. Wird die Lieferung verzögert oder aus Gründen verunmöglicht, die wir nicht zu vertreten haben, lagern wir die Ware auf Ihre Rechnung und Gefahr.
Transport und Versicherung
Der Transportiert erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Petro-Lubricants wählt indessen die jeweils zweckmässige Versandart. Für den Abschluss einer Transport- oder anderen Versicherung ist der Kunde selber besorgt. Auf Ihren Wunsch schliessen wir indessen auf Kosten des Käufers die nötigen Versicherungen ab.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen bei Versand der Ware von unserem Lagerdomizil beziehungsweise bei Lagerung wegen verzögerter Lieferung oder Nichtlieferung auf den Käufer über.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte oder eingelagerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Wir können den Eigentumsvorbehalt eintragen lassen. Sie sind angehalten, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums nötig sind, mitzuwirken.
Abnahme
Sie müssen die gelieferte Ware innert längstens acht Tagen prüfen und allfällige Mängel schriftlich, unter Beifügung des Lieferscheins, anzeigen. Unterlassen Sie dies, gilt die Ware als einwandfrei abgenommen.
Gewährleistung
Als Handelsunternehmen gewährleisten wir die Mängelfreiheit und die fehlerfreie Funktionsweise der gelieferten Ware im Ausmass der Lieferantengarantien. Mängel sind leider nie ganz zu vermeiden. Reklamationen behandeln wir speditiv und kulant. Mängel die während der Garantiefrist auftreten, beheben wir kostenlos, sofern Sie diese frist- und formgerecht gerügt und Sie diese nicht verursacht oder zu vertreten haben, und zwar nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersetzung der schadhaften Teiles der Ware. Beanstandete Waren müssen in der Originalverpackung an uns retourniert werden. Wir sind verantwortlich für den Ersatz von defekten Teilen, nicht aber für entstandene Folgekosten resultierend aus fehlerhaften Komponenten.
Andere Bestimmungen
Andere Bestimmungen, beispielsweise Ihre Eigenen, gelten nur insoweit, als wir Ihnen schriftlich zugestimmt haben.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz an der Ifangstrasse 10, CH-8302 Kloten. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Allfällige Differenzen regeln wir wenn immer möglich einvernehmlich. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist Bülach.